
Die Frage, ab welcher Höhe braucht man ein Geländer, ist für Hausbesitzer und Bauherren zentral. Die korrekte Balkongeländer Höhe entscheidet über die Sicherheit der Bewohner und ist durch diverse Vorschriften streng geregelt. Dieser Ratgeber liefert Ihnen die nötigen Informationen.
Allgemein gilt eine Höhe von 90 cm als Standard für Absturzhöhen bis zu 12 Metern. Ist der Höhenunterschied größer, greifen strengere Vorschriften, die das Geländer auf 110 cm anheben. Diese Maße gelten primär für Wohngebäude; für Arbeitsstätten existieren gesonderte, oft abweichende Verordnungen.
Regionale Unterschiede sind im Bereich der Bauordnung normal. In Bayern etwa greifen Vorschriften bereits bei sehr geringen Höhen. Solche Maßnahmen dienen der Sicherheit, speziell dem Schutz von Kinder, und basieren auf technischen Normen wie der DIN 18065. Ein stabiles Balkongeländer ist unverzichtbar, um Unfälle im privaten Bereich effektiv zu verhindern.
Viele fragen sich: Wie hoch muss ein Geländer sein? In Deutschland geben die Landesbauordnungen den Rahmen vor. Meist liegt die geforderte Höhe für das Geländer zwischen 90 cm und 110 cm. Eine umfassende Übersicht zeigt jedoch, dass Details variieren.
Die DIN 18065 flankiert diese Vorschriften mit technischen Details zu Treppen, Treppengeländer und Umwehrungen. Sie definiert nicht nur die Höhe, sondern auch, welcher Abstand zwischen den Stäben zulässig ist. Der Abstand darf meist 12 cm nicht überschreiten, damit Kinder nicht hindurchrutschen. Auch der Handlauf muss griffsicher sein. Experten achten zudem darauf, dass das Geländer und dessen Verankerung in der Wand stabil sind. Im Bereich von Balkonen sind diese Vorschriften bindend.
In Nordrhein Westfalen sind die Vorschriften für die Absturzsicherung eindeutig. Bis zu 12 Metern Höhe muss das Balkongeländer 90 cm hoch sein. Darüber hinaus verlangen die Vorschriften 110 cm. Das Geländer muss so konstruiert sein, dass Kinder es nicht leicht überklettern können. Ein sicherer Handlauf ist Pflicht. Fachbetriebe in NRW stellen sicher, dass jedes Geländer den statischen Belastungen im Bereich der Verankerung standhält.
In Bayern sind die Vorschriften besonders strikt. Bereits ab 0,5 Metern Absturzhöhe ist ein Geländer oder eine Absturzsicherung an Treppen und Podesten notwendig. Die Höhe für das Balkongeländer bleibt bei den üblichen 90 cm bzw. 110 cm. Um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen, dürfen im unteren Bereich keine horizontalen Elemente vorhanden sein, die als Trittstufe dienen. Jedes Geländer muss hier robust ausgeführt sein.
Hessen legt in seinen Vorschriften den Fokus auf den Schutz vor dem Überklettern durch Kinder. Das Geländer muss mindestens 90 cm messen. Bei der Sanierung älterer Objekte im Bereich der Fassade muss geprüft werden, ob der aktuelle Stand der Technik gewahrt bleibt. Besonders bei Treppengeländer und der Umwehrung am Balkongeländer darf der Abstand der Füllstäbe keine Gefahr darstellen.
In Baden Württemberg existiert eine spezifische Regelung: Bei einer massiven Brüstung (also einer Wand) reicht eine Höhe von 80 cm, sofern die Tiefe der Brüstung genügend Schutz bietet. Für jedes andere Geländer und Balkongeländer bleiben die Vorschriften bei 90 cm. Auch hier ist ein Handlauf an Treppen essenziell, um die Sicherheit im täglichen Gebrauch zu garantieren.
In Niedersachsen fordern die Vorschriften eine Höhe von 90 cm für das Balkongeländer bis zur 12-Meter-Grenze. Bei der Nutzung als Aufenthaltsraum ist Stabilität wichtig. Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass kein Abstand im Geländer größer als 12 cm sein darf. Dies verhindert, dass Kinder ihren Kopf durch das Geländer stecken. Solche Vorschriften gelten auch für den Bereich der Treppen.
Hier gelten die Standardwerte: 90 cm bis 12 m Absturzhöhe, danach verlangen die Vorschriften 110 cm für das Balkongeländer. Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit ist die Befestigung. Der Handlauf und das gesamte Geländer müssen fest mit der Wand oder dem Boden verbunden sein. Der Abstand der Befestigungspunkte muss statisch berechnet werden.
In Sachsen achten die Vorschriften penibel auf den Abstand der Stäbe. Sowohl bei Treppen als auch beim Balkongeländer müssen diese so eng stehen, dass Kinder geschützt sind. Das Geländer muss 90 cm hoch sein. Bei öffentlichen Gebäuden können die Anforderungen an den Handlauf und das Geländer noch strikter ausfallen, um jeden Bereich abzusichern.
Brandenburg orientiert sich stark an der DIN 18065. Neben der Höhe (90/110 cm) ist der Schutz gegen den Leitereffekt zentral in den Vorschriften. Das Geländer darf im unteren Bereich keine Stufen oder Querriegel haben. Der Handlauf am Balkongeländer muss eine durchgehende Führung bieten. Auch der Abstand zwischen Boden und Geländer ist definiert.
In Berlin prüft das Amt genau, ob die Vorschriften eingehalten werden. Die 90 cm Höhe für das Balkongeländer sind bindend. Bei Hochhäusern sind für das Geländer 110 cm zwingend. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sanierung: Auch hier muss die Absturzsicherung auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Geländer darf keine großen Lücken aufweisen.
Thüringen schreibt vor, dass Treppengeländer und jedes Balkongeländer stabil und sicher für Kinder sein müssen. Die Maße 90 cm und 110 cm sind in den Vorschriften verankert. Empfehlungen weisen darauf hin, dass ein ergonomischer Handlauf die Sicherheit erhöht. Der Abstand der Füllungselemente im Geländer wird streng kontrolliert.
In Schleswig Holstein hat die Sicherheit Vorrang vor Bestandsschutz. Ist ein altes Geländer zu niedrig, verlangen die Vorschriften den Austausch. Das Balkongeländer muss mindestens 90 cm hoch sein. Wegen des Windes im Küsten-Bereich muss jedes Geländer besonders stabil verankert sein.
Die Hamburger Vorschriften legen großen Wert auf den Schutz von Kinder. Waagerechte Elemente im Geländer sind kritisch. Die Höhe für das Balkongeländer muss mindestens 90 cm betragen. Bei Treppen, die zum Austritt führen, gelten analoge Regeln für den Handlauf und die Absturzsicherung. Der Abstand der Gitterstäbe ist hier ein Fokuspunkt.
In Mecklenburg Vorpommern muss jedes Geländer tragfähig sein. Die Höhe beträgt laut Vorschriften 90 cm für das Balkongeländer. Ab 12 Metern Höhe sind 110 cm vorgeschrieben. Die DIN-Normen bezüglich der Öffnungen im Geländer und deren Abstand werden strikt angewendet, um Kinder zu schützen.
Auch in Sachsen Anhalt sind 90 cm das Minimum für das Balkongeländer. Die Vorschriften ähneln denen in Sachsen. Wichtig ist, dass der Handlauf griffsicher ist. Dies gilt für das Geländer am Freisitz ebenso wie für Treppengeländer im Zugangsbereich. Der Abstand der Stäbe muss so gewählt sein, dass maximale Sicherheit herrscht.
Im Saarland müssen das Geländer und dessen Füllungen so gestaltet sein, dass ein Durchrutschen von Kinder unmöglich ist. Die Höhe von 90 cm ist für das Balkongeländer Standard. Bei größeren Höhen greifen die Vorschriften für 110 cm. Der Stand der Technik muss bei Neubauten zwingend eingehalten werden, um den Bereich sicher zu machen.
In Bremen wird genau auf die Absturzsicherung geschaut. 90 cm sind für das Balkongeländer Pflicht. Bei öffentlich zugänglichen Flächen können höhere Anforderungen an den Handlauf und das Geländer gestellt werden. Die Vorschriften verlangen, dass der Abstand zwischen den Bauteilen keine Gefahr bildet.
| Bundesland | Mindesthöhe (<12m Absturzhöhe) | Mindesthöhe (>12m Absturzhöhe) | Besonderheiten & Handlauf-Infos |
| Baden-Württemberg | 90 cm | 110 cm | Ausnahme: Bei gemauerter Brüstung (Tiefe >20cm) reichen 80 cm. |
| Bayern | 90 cm | 110 cm | Sicherungspflicht schon ab 0,5 m Absturzhöhe (gilt auch für Treppen). |
| Berlin | 90 cm | 110 cm | Strenge Bauabnahme für jedes Geländer. |
| Brandenburg | 90 cm | 110 cm | Fokus auf Kindersicherheit (keine Leitereffekte am Balkongeländer). |
| Bremen | 90 cm | 110 cm | Strenge Vorschriften bei der Sanierung. |
| Hamburg | 90 cm | 110 cm | Schutz vor Leitereffekt bei Kinder hat Priorität. |
| Hessen | 90 cm | 110 cm | Fokus auf Schutz vor Überklettern am Geländer. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 90 cm | 110 cm | Standard gemäß Musterbauordnung. |
| Niedersachsen | 90 cm | 110 cm | Öffnungen im Geländer max. 12 cm breit (Abstand). |
| Nordrhein-Westfalen | 90 cm | 110 cm | Strenger Fokus auf Handlauf-Stabilität. |
| Rheinland-Pfalz | 90 cm | 110 cm | Statik der Wand-Verankerung zentral. |
| Saarland | 90 cm | 110 cm | Durchrutschsicherheit für Kinder essenziell. |
| Sachsen | 90 cm | 110 cm | Gilt identisch für Treppengeländer. |
| Sachsen-Anhalt | 90 cm | 110 cm | Griffsicherer Handlauf gefordert. |
| Schleswig-Holstein | 90 cm | 110 cm | Kein Bestandsschutz bei Mängeln am Balkongeländer. |
| Thüringen | 90 cm | 110 cm | Ergonomie am Handlauf empfohlen. |
Die Messung erfolgt vertikal von der Oberkante des Fertigfußbodens bis zur Oberkante des Handlaufs. Dies ist entscheidend: Wird nachträglich ein Belag aufgebracht, verringert sich die Höhe beim Balkongeländer. Experten planen daher oft eine Reserve ein. Auch bei Treppen wird lotrecht von der Vorderkante der Stufen bis zum Handlauf gemessen. Die Vorschriften tolerieren hier keine Abweichungen, da jeder Zentimeter für die Sicherheit zählt.
Die Absturzhöhe definiert das Risiko und beeinflusst die Vorschriften für das Geländer. Bis 12 Meter gelten 90 cm für das Balkongeländer als ausreichend. Ab 12 Metern steigt die geforderte Höhe auf 110 cm. Diese Vorschriften in den Landesbauordnungen sind verbindlich. Im Bereich von gewerblichen Objekten können noch strengere Bestimmungen gelten.
Die DIN 18065 ist das Regelwerk für Treppen und Geländer. Sie spezifiziert nicht nur die Höhe, sondern auch den Abstand der Gitterstäbe und die Form vom Handlauf. Sie dient als Maßstab für die Sicherheit und hilft, Haftungsrisiken zu minimieren. Ein Balkongeländer, das dieser Norm entspricht, gilt als sicher. Besonders für Kinder sind die darin enthaltenen Vorschriften zum Leitereffekt wichtig.
Ja, solange die Sicherheit und die Vorschriften nicht leiden. Ob Glas oder Metall – das Material darf das Geländer nicht schwächen. Ein Handlauf kann designorientiert sein, muss aber funktional bleiben. Transparente Füllungen können optisch leicht wirken und dennoch das Balkongeländer sicher machen. Der Bereich der Gestaltung ist groß, solange der Abstand der Elemente stimmt.
Fachbetriebe kennen die Landesbauordnungen genau. Sie berechnen die Statik für die Verankerung an der Wand und sorgen für den korrekten Handlauf. Sie garantieren, dass Treppen und Balkongeländer sicher sind. Zudem beraten sie zu Materialien für das Geländer, die langlebig sind und alle Vorschriften erfüllen. Sie prüfen auch, ob für Kinder der Abstand der Stäbe sicher ist.
